Wenn sich Eltern trennen, erleben manche Kinder einen Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen und damit auch eine Beeinträchtigung ihrer Entwicklungsmöglich-keiten, teils verbunden mit traumatisierenden Folgen.
Der Begleitete Umgang bietet Raum für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Eltern
und ihren Kindern
Unser Ziel ist, dass Eltern verantwortlich für ihre Kinder handeln
Unsere Anwesenheit bietet Schutz und Sicherheit für die Mädchen und Jungen
Auch wenn Kinder fremd untergebracht leben, z. B. in Pflegefamilien, Kinderheimen o. ä. kann ein Begleiteter Umgang zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern sinnvoll sein.
Was ist ein Begleiteter Umgang?
Der Begleitete Umgang ist eine meist zeitlich begrenzte Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und den nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen. Begleiteter Umgang wird u. a. eingesetzt bei schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, bei hohem Konfliktpotenzial unter den beteiligten Erwachsenen, bei häuslicher Gewalt, Drogenmissbrauch, Erstanbahnnung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Beteiligten.
Was ist das Ziel eines Begleiteten Umgangs?
Zielsetzung des Begleiteten Umgangs ist, insbesondere die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Umgangskontakte hinzuführen und sie dabei zu unterstützen. Der Begleitete Umgang stellt einen fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen würden und die im Interesse des Kindes ohne diese Begleitung vielleicht auch nicht zustande kommen sollten.
Wo findet der Begleitete Umgang statt?
Die Treffen finden statt
Wie arbeiten wir?
Rechtliche Grundlagen sind u. a.
Zustandekommen der Hilfe
Wenn Sie von diesem Hilfeangebot Gebrauch machen möchten, dann rufen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt an, um den weiteren Weg zu klären.
Weitere Informationen: Susanne Böttcher | Telefon 02202 33344
Begleiteter-Umgang@kinderschutzbund-rheinberg.de